Bautagebuch-Pflicht
Bautagebuch Pflicht? Spätestens im Streit brauchst du eins.
Ein Gesetz, das jedem Bauunternehmen ein Bautagebuch vorschreibt, gibt es nicht. Trotzdem kommst du oft nicht drum herum – vertraglich, bei der Bauüberwachung oder als Beweis.
Sprich frei – auch in deiner Sprache.
Du prüfst alles vor dem Speichern.
- Beweissicher
- Abschließen & Nachtrag
- Tägliche Sicherung
- Daten in der EU
Die Unsicherheit: Muss ich oder muss ich nicht?
Viele Betriebe führen ein Bautagebuch „irgendwie“ – mal ausführlich, mal gar nicht. Das rächt sich, wenn es Ärger gibt:
- Der Auftraggeber bestreitet Behinderungen oder Mehrkosten.
- Es ist unklar, welche Firma wann mit wie vielen Leuten vor Ort war.
- Wetterbedingte Ausfälle lassen sich nicht mehr belegen.
- Monate später erinnert sich niemand mehr genau.
Wer dann nichts Schriftliches hat, steht mit leeren Händen da.
Dokumentieren, ohne dass es nervt
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01
Einsprechen
Noch auf der Baustelle erzählen, was heute war. Wetter und Kopfdaten sind schon ausgefüllt.
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02
Prüfen
kareu verteilt alles auf die richtigen Felder. Du schaust kurz drüber.
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03
Abschließen
Danach ist der Eintrag unveränderbar. Korrekturen laufen nur noch als Nachtrag.
Unveränderbar abgeschlossen, lückenlos nachvollziehbar
Abgeschlossene Einträge kann niemand mehr unbemerkt ändern. Korrekturen werden als Nachtrag angehängt, Export und Versand protokolliert. Jeden Abend geht zusätzlich eine Sicherung per E-Mail raus.
Wann ein Bautagebuch Pflicht ist – und wann es dich einfach schützt
Architekten und Ingenieure: Teil der Objektüberwachung
Die HOAI nennt bei der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) die Dokumentation des Bauablaufs, zum Beispiel in Form eines Bautagebuchs, als Grundleistung. Wer die Bauüberwachung übernimmt, schuldet diese Dokumentation in aller Regel.
Bauunternehmen und Handwerker: oft im Vertrag
Für ausführende Firmen gibt es keine allgemeine gesetzliche Bautagebuch-Pflicht. Viele Bauverträge – gerade bei größeren Projekten und öffentlichen Auftraggebern – verlangen aber ausdrücklich tägliche Berichte. Dann ist das Bautagebuch Vertragspflicht.
Als Beweismittel: immer sinnvoll
Unabhängig von jeder Pflicht ist das Bautagebuch dein wichtigstes Beweismittel. Es hilft dir zum Beispiel bei:
- Behinderungen – nach § 6 Abs. 1 VOB/B musst du Behinderungen unverzüglich schriftlich anzeigen. Dein Bautagebuch belegt, was tatsächlich passiert ist. Mehr dazu: Behinderung dokumentieren.
- Stundenlohnarbeiten – Stundenlohnzettel sind nach § 15 Abs. 3 VOB/B je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen. Siehe Regiebericht.
- Mängel und Gewährleistung – wer was wann eingebaut hat, steht schwarz auf weiß drin.
- Wetter – Ausfalltage und Witterungseinflüsse lassen sich belegen. Siehe Wetter im Bautagebuch.
Was ein Bautagebuch beweiskräftig macht
Zeitnah geschrieben, vollständig, nachträglich nicht still verändert und ordentlich aufbewahrt. Genau dafür ist kareu gebaut: Eintrag direkt vor Ort, Wetter automatisch, Abschließen mit Nachtrag-Funktion und tägliche Sicherung. Wie du es im Alltag führst, steht in Bautagebuch richtig führen.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, hängt vom Vertrag ab.
Häufige Fragen
Gibt es ein Gesetz, das ein Bautagebuch vorschreibt?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Bauunternehmen gibt es nicht. Für die Objektüberwachung nach HOAI gehört die Dokumentation des Bauablaufs zu den Grundleistungen, und viele Bauverträge verlangen tägliche Berichte.
Wer führt das Bautagebuch?
Bei der Bauüberwachung meist die Bauleitung des Architekten oder Ingenieurs. In ausführenden Betrieben führt es meist der Polier oder Bauleiter vor Ort.
Reicht ein digitales Bautagebuch?
In der Regel ja, solange es zeitnah geführt wird und Einträge nachvollziehbar bleiben. Wichtig ist, dass spätere Änderungen erkennbar sind – bei kareu laufen sie deshalb als Nachtrag. Prüfe im Zweifel, ob dein Vertrag eine bestimmte Form verlangt.
Wie lange muss ich das Bautagebuch aufbewahren?
Mindestens bis die Gewährleistung abgelaufen ist – bei Bauwerken nach BGB in der Regel fünf, nach VOB/B meist vier Jahre ab Abnahme.
Fang heute an, sauber zu dokumentieren.
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